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   VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11   

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https://dejure.org/2011,20203
VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11 (https://dejure.org/2011,20203)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.10.2011 - 1 K 134.11 (https://dejure.org/2011,20203)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 1 K 134.11 (https://dejure.org/2011,20203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 113 Abs 5 VwGO, § 45 Abs 1 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 1a WaffG, § 5 Abs 1 Nr 1b WaffG
    Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Erteilung eines beantragten Waffenscheins; Verurteilung zu einer vorsätzlichen Straftat; Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11
    Auch liegen die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Taten nicht derart lange zurück, dass allein aufgrund der seither vergangenen Zeit die Regelvermutung widerlegt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 56/89 -, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, GewArch 1992, 314; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 19 Cs 05.2394 -, zitiert nach juris) haben die Waffenbehörde bzw. das Gericht bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines strafrechtlich verurteilten Erlaubnisinhabers die Würdigung des Strafgerichts grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11
    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in jenem strafrechtlich relevanten Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 20 A 1881/07 -, zitiert nach juris; BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1991 und vom 28. Oktober 1983 sowie Urteil vom 24. April 1990, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11
    Die strafgerichtliche Verurteilung als solche ist, auch wenn sie wegen eines Steuerdelikts erfolgte, ein Indiz für bestehende charakterliche Unzulänglichkeiten und damit für die Unzuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - Az.: 1 B 64.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 19 CS 05.2394
    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, GewArch 1992, 314; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 19 Cs 05.2394 -, zitiert nach juris) haben die Waffenbehörde bzw. das Gericht bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines strafrechtlich verurteilten Erlaubnisinhabers die Würdigung des Strafgerichts grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen.
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